Der Unterlassungsanspruch ist wichtiger Bestandteil verschiedener Rechtsgebiete, insbesondere des Bürgerlichen Rechts, des Urheber-, Marken-, Wettbewerbsrechts, Medienzivilrechts und öffentlichen Rechts.
Die Eigentumsbeeinträchtigung löst einen Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch () aus, der mit einer Unterlassungsklage durchgesetzt werden kann, sofern Wiederholungsgefahr droht.
Sämtliche Unterlassungsansprüche können in einem Zivilprozess im Wege der Unterlassungsklage durchgesetzt werden, nachdem die meistens übliche Abmahnung keine Abhilfe geschaffen hat.