1 Meldegesetz 1991 relativ breit gefasst definiert: Wer in einer Wohnung oder in einem Beherbergungsbetrieb Unterkunft nimmt oder eine solche Unterkunft aufgibt, ist zu melden.
Dabei stellte er konkret das Recht eines jeden Einzelnen auf eine Arbeitsstelle, einen zum Leben ausreichenden Lohn, eine menschenwürdige Unterkunft, Krankenversicherungsschutz, soziale Absicherung im Alter sowie eine gute Ausbildung heraus.