Sie bestimmt die Maßnahmen, die Disziplinarvorgesetzte und Truppendienstgerichte gegen solche Soldaten verhängen dürfen, die ihre Pflichten aus dem Soldatengesetz verletzt haben.
Das Wehrdisziplinarrecht regelt die Disziplinarvorgesetzten sowie die positiven und negativen Disziplinarmaßnahmen im einfachen und gerichtlichen Verfahren vor dem Truppendienstgericht.
Beide Maßnahmen können als gerichtliche Disziplinarmaßnahmen nur durch ein Wehrdienstgericht, in der Regel das erstinstanzliche Truppendienstgericht, verhängt werden und haben ein dreijähriges Beförderungsverbot zur Folge.