Er besaß, für die damalige Zeit noch ungewöhnlich, einen Rasenbelag, eine überdachte Tribüne für mehrere hundert Zuschauer sowie feste Tore mit Tornetzen.
Das Tornetz (1890), der Strafstoß (1891), die Abstufung des Strafkataloges für ein vorsätzliches und absichtliches Foulspiel (1897) sowie die Verlängerung (1897) wurden noch vor der Jahrhundertwende ins Regelwerk übernommen.