Somit werden in einem Umfeld konkurrierender Geschäftsbanken die Leitzinsen über die Interbankenzinsen bis zu den kurzfristigen Spar- und Einlagezinsen (z. B. Tagesgeld) weitergegeben, obwohl Bankkunden keinen Zugang zu Zentralbankkonten haben.
Die Protokollpflicht erstreckte sich ausschließlich auf Wertpapiergeschäfte, nicht dagegen auf die Anlagevermittlung anderer Anlageformen wie Tagesgeld oder Festgeld.