Nützlich kann eine Suggestivfrage dann sein, wenn sie eine vorhandene Gemeinsamkeit im Denken, Fühlen, Wollen oder Handeln mit einer Person betonen soll.
Bei der Zeugenvernehmung ist zur Wahrheitsfindung eine Suggestivfrage nicht zulässig, kann aber eingesetzt werden, um die Suggestionsanfälligkeit eines Zeugen und damit seine Glaubwürdigkeit zu prüfen.
Suggestionen und Suggestivfragen sind in der psychologischen und medizinischen Diagnostik als Kunstfehler zu betrachten, denn der Zweck der Diagnostik ist ja die Wahrheitsfindung.
Meinungsforscher, die mit einer bestimmten Umfrage lediglich ein erwünschtes Meinungsbild untermauern wollen, setzen aber gerne Suggestivfragen ganz bewusst zur Manipulation der Ergebnisse ein.
In der alltäglichen Kommunikation im privaten Bereich wird die Suggestivfrage allgemein akzeptiert und nur in der starken Form, meistens in Konfliktfällen, abgelehnt.