Um eine Rückführung in Butter durch Emulgierung zu verhindern, was einem Subventionsbetrug gleichkäme, musste (gesetzlich vorgeschrieben) Stigmasterin dem Butterschmalz zugefügt werden, das dann als Indikator diente.
Durch den gesetzlich vorgeschriebenen Zusatz des natürlichen Kennzeichnungsmittels Stigmasterin wurde erreicht, dass aus Butterschmalz rückgewonnene Butter leichter identifizierbar war, womit Subventionsbetrug einfach nachweisbar war.
Die zukünftigen Steuerhilfspersonen dürfen auf keinen Fall wegen Steuerdelikten, Eigentums- und/oder Vermögensdelikten, insbesondere Subventionsbetrug vorbestraft sein.
Als die Inhaber sich wegen Konkursbetrugs zu verantworten hatten, kam heraus, dass Finanzmanipulationen gegenüber dem Reich zum Zweck eines Subventionsbetrugs getätigt wurden.