Die zukünftigen Steuerhilfspersonen dürfen auf keinen Fall wegen Steuerdelikten, Eigentums- und/oder Vermögensdelikten, insbesondere Subventionsbetrug vorbestraft sein.
Durch den gesetzlich vorgeschriebenen Zusatz des natürlichen Kennzeichnungsmittels Stigmasterin wurde erreicht, dass aus Butterschmalz rückgewonnene Butter leichter identifizierbar war, womit Subventionsbetrug einfach nachweisbar war.