Die Berater des Lohnsteuerhilfevereins erstellen für die Mitglieder die Einkommensteuererklärung, berechnen die voraussichtliche Steuererstattung, überprüfen den Steuerbescheid, legen ggf.
In diesem Fall entsteht die Festsetzungswirkung erst, wenn das Finanzamt der Anmeldung zustimmt, was sie auch durch schlüssiges Verhalten tun kann (z. B. durch eine Steuererstattung).
Gleichgültig ob Steuernachforderung oder Steuererstattung wird vom Finanzamt nach Ablauf einer zinslosen Dauer von 15 Monaten diese mit einem Satz von 0,5 % pro vollem Monat verzinst.
Nach § 85 AO haben die Finanzbehörden sicherzustellen, dass Steuern nicht verkürzt, zu Unrecht erhoben oder Steuererstattungen und Steuervergütungen nicht zu Unrecht gewährt oder versagt werden.