Von Beginn an hatte das neue Lindheim eine rechtliche Sonderstellung, da es ein reichsunmittelbares Freigericht war und damit als Stadt angesehen wurde.
Fachspezifische Diskussionen thematisierten die Frage der Vererbbarkeit von Tuberkulose, die „Arbeits- und Ehefähigkeit“ von Tuberkulosekranken und ihre mögliche Sonderstellung („Zwangsasylierung“).