Siedlungsabfälle und leichte Gewerbeabfälle wurden auf der Sondermülldeponie nur mit dem Hintergrund angenommen, die teilweise oftmals schlammigen oder pulverförmigen Sonderabfallstoffe deponiefähig zu machen.
Die damals gängige Lösung für die Sanierung kontaminierter Böden war ein Aushub des gesamten Erdreichs und dessen Entsorgung beziehungsweise Endlagerung auf einer Sondermülldeponie.
Bei der Abfallbeseitigung ist die Andienungspflicht die Verpflichtung, einen Sonderabfall über eine bestimmte Anlage, Sondermülldeponie, Sonderabfallverbrennungsanlage oder eine vorgeschriebene Abfallbeseitigungsgesellschaft entsorgen zu lassen.