Um 10:23 Uhr ersuchte die Besatzung den Kontrollturm, vom Instrumentenflug auf Sichtflug übergehen zu dürfen, dies auf der erreichten Höhe von 19.500 Fuß.
Besondere Bedeutung kommt der Erdsicht beim Sichtflug zu, wo der Erdboden, vor allem der sichtbare Horizont, den wichtigsten Anhaltspunkt zum Einhalten der richtigen Fluglage darstellt.
Im Jahr 1985 wurde auf dem Flugplatz eine Kontrollzone eingerichtet, was von nun an nicht nur Sichtflug, sondern auch den Instrumentenflug bei ungünstiger Witterung ermöglichte.
Die für die Anfänge des Flugplatzes beachtliche Länge der Landebahn erlaubte mangels anderer technischer Ausrüstungen seinerzeit jedoch nur einen Betrieb unter Sichtflug-Bedingungen.
Sichtflug wird vor allem in der Allgemeinen Luftfahrt in geringeren Höhen, in Kleinflugzeugen und mit Luftsportgeräten angewendet, aber auch bei militärischen Tiefflügen.