Hierfür wird die große Schutzhaube für das durchschnittlich 700 mm große Sägeblatt entfernt und eine Haube angebracht, die nach allen Seiten geöffnet ist.
Die Schutzhaube besteht aus einer durchsichtigen Haut, die von den Subokularknochen, die die Augen seitlich schützen, bis zum Beginn der Schuppen des Rückens reicht.
In verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens und des lebensmittelproduzierenden bzw. -verarbeitenden Gewerbes ist das Tragen von Schutzhauben für bestimmte Tätigkeiten vorgeschrieben.