Viele Leistungen des Menschen unterliegen einer Beurteilung wie etwa die Schulleistung durch ein Schulzeugnis oder die Leistungsbeurteilung oder Mitarbeiterbewertung in Unternehmen oder Behörden.
Die Schulzeugnisse erlangen damit die Beweiskraft öffentlicher Urkunden und erhalten die gleiche Rechtswirkung wie jene gleichartiger öffentlicher Schulen.
Das gilt vor allem für Urkunden, die den Abschluss einer Ausbildung belegen, also vor allem das letzte Schulzeugnis oder die Urkunde, mit der die Berufsausbildung nachgewiesen werden kann.
Die Leistungs- und Verhaltensbeurteilung findet Eingang nicht nur in die Schulzeugnisse, sondern die Schulen zeichnen ihre klassen- und jahrgangsbesten Schüler alljährlich auch mit Preisen aus.
Bei Schulleistungen, die dem Schulzeugnis zufolge nicht ausreichen, wird gegebenenfalls nach entsprechender Vorwarnung der Eltern die Versetzung in die nächsthöhere Schulklasse versagt.