Zwangsarbeit, Zwangsprostitution und moderne Formen der Schuldknechtschaft werden im 21. Jahrhundert als Straftaten gegen die persönliche Freiheit bestraft (§§ 232 ff.
Die anderen Mitglieder dieser Sozialgruppe gehörten zwar zur eigenen Gemeinschaft, waren aber durch ihre Verschuldung zu Zwangsarbeitern geworden, die in Schuldknechtschaft lebten.
Dadurch gerieten etliche Ureinwohner wieder in jahrelange Schuldknechtschaft gegenüber Geldverleihern, die eines der Hauptziele der Rebellion gewesen waren.
Nach jüdischem Recht gab es für derartige Schulden von Steuerpächtern allerdings keine persönliche Haftung; auch war der Verkauf der Frau in die Schuldknechtschaft generell verboten.