Die Binnenschifffahrt ist fast durchgehend für Großmotorgüterschiffe mit 110 Metern Länge, 11,40 Metern Breite und 2,80 Metern Tiefgang sowie Schubverbände von 185 Metern Länge möglich.
Erst nach der Wende wurde, nach weiteren Ausbau- und Ertüchtigungsarbeiten, auch das Befahren mit Großmotorgüterschiffen und Schubverbänden bis zu 185 m Länge möglich.