Bei Ruhigstellungen wie Lagerungsschienen, Gipsverbänden oder Extensionen sind in der Regel physiotherapeutische Maßnahmen notwendig, die Lagerung erfolgt hierbei auf Anordnung des Arztes.
Diese wird mittels Klettverschlüssen an einem als Liegegips angelegten Gipsverband mit der Gehfläche nach unten zum Boden gerichtet am Gips festgeschnallt.
Grundsätzlich werden bei einer Behandlung im Gipsverband beide an den gebrochenen Knochen angrenzende Gelenke ruhiggestellt, mit Ausnahme der gelenknahen Frakturen am distalen Unterarm und Unterschenkel.
Die Anlage eines Gipsverbandes ist eine originäre ärztliche Tätigkeit, deren Durchführung in der Realität allerdings oft an erfahrene Krankenschwestern und -pfleger delegiert wird.
Die gänzliche Inaktivität von Muskeln, wie sie bei mehrtägiger Ruhigstellung von Muskelgewebe – beispielsweise nach einem Knochenbruch (Gipsverband) – vorkommt, führt zu einer besonders schnellen Inaktivitätsatrophie.