Über den finanziellen Ausgleich für die Mitnutzung des Klinikpersonals und der Sachmittel einigen sich die liquidationsberechtigten Ärzte mit dem Krankenhausträger (der Betreibergesellschaft).
Darüber hinaus wird in einigen Fällen auch das zur Verfügung stellen der Sachmittel (Stoffe und Betriebsmittel), des Personals und der notwendigen Finanzen als Beschaffung bezeichnet.
Die Bedarfsverwaltung (auch Bedarfsdeckungsverwaltung oder fiskalische Hilfsgeschäfte) soll Personal, Sachmittel und Dienstleistungen zur Verfügung stellen.
Polizeiliches Eingreifen bietet sich namentlich an, wenn einer Ordnungsbehörde die notwendigen Befugnisse, Vollzugskräfte, Sachmittel oder Sachkenntnisse fehlen.