Sie dient der Deckung der Risikokosten (z. B. Kreditausfall) sowie der Verwaltungskosten (Personal- und Sachkosten) der Bank und ist Quelle ihres Gewinns.
Sachkosten ist ein Begriff aus der öffentlichen Verwaltung und aus Unternehmen, mit dem alle Kostenarten umschrieben werden, die nicht zu den Personalkosten gehören.
Nach dem Verwaltungsabkommen von 1953 erstattete der Bund den Ländern 50 % der Personal- und Sachkosten (ohne die eigentlichen Entschädigungsbeträge, die der Bund finanzierte).
Einnahmen, die durch das Erheben von Eintrittsgeldern sowie über Sponsoren und Patenschaften erzielt werden, setzen die Initiatoren für die Personal- und Sachkosten sowie für die Erhaltung des Parks ein.
Im Jahr 2008 kam es in Zusammenhang mit dem Haushaltskonsolidierungkonzept der verschuldeten Stadt zu starken Einschnitten bei den Personal- und Sachkosten der Bibliothek.