Gegenüber dem Verwaltungsgericht muss der Kläger in seinem Antrag die behauptete Rechtsverletzung (durch den Verwaltungsakt bzw. seine Ablehnung) im Antrag darlegen.
Dies sollte sich gegen kommerziell orientierte Rechtsverletzungen richten, geriet jedoch schnell in die Kritik der Fanszene, dass es auch gegen Fangruppen vorgehe.
Sie weist lediglich darauf hin, dass ein juristisches Instrumentarium besteht, solche Rechtsverletzungen im Rahmen völkerstrafrechtlicher Überlegungen zur Sprache zu bringen.