Eine Aufteilung der Kreditsumme in Raten wie bei einem Ratenkredit ist bei einem Kurzzeitkredit nicht vorgesehen, es sei denn, die Kreditnehmer zahlen eine zusätzliche Gebühr.
Tilgungsrate und Zinsaufwand bilden zusammen den Schuldendienst des Ratenkredits, aus dem die Kreditinstitute den Schuldendienstdeckungsgrad errechnen.
Aus diesem Grund sollte eine Umschuldung in einen zinsgünstigeren Ratenkredit vorgenommen werden, sofern eine dauerhafte Inanspruchnahme des Dispokredits absehbar ist.
Im Gegensatz zum Ratenkredit bleibt die Höhe der zu zahlenden Rate über die gesamte Laufzeit gleich (sofern eine Zinsbindungsfrist über die gesamte Laufzeit vereinbart wurde).