Unter Röntgendurchleuchtung kann man auch eine Gefäßuntersuchung durchführen, wenn Blutungen, Verletzungen, Thromben (Gerinnsel) oder Tumoren vermutet werden.
Zumeist nach nur örtlicher Betäubung werden zumindest zwei, häufig aber auch drei oder mehr dünne Elektrodenkatheter über die Leistenvenen unter Röntgendurchleuchtung in das rechte Herz eingeführt.