Ausgenommen von der Prüfungskompetenz des Gerichts sind die Verfassung, das muslimische Personen-, also Familien- und Erbrecht (nur das einer bestimmten Rechtsschule) sowie das Prozessrecht.
Als Partner der Kanzlei beschäftigte er sich überwiegend mit Bankrecht, Verfassungsrecht, Strafrecht, Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Privatisierung und Prozessrecht.
Sachbeweise sind im Prozessrecht gegenständliche Beweismittel, die den Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft) und dem Gericht dem Nachweis einer Straftat oder Täterschaft dienen.
Schwerpunkte seiner Forschung waren Staatsrecht (Bund, Kantone, Gemeinden), vergleichendes Staatsrecht, direkte Demokratie, Verwaltungsrecht, öffentliches Prozessrecht, transnationales Recht, Migrationsrecht und Transportrecht.
So machte er sich mit dem Naturrecht, dem bürgerlichen Recht, dem geistlichen Recht, dem lehnrecht, dem Kriminalrecht, der Rechtsgeschichte und dem Prozessrecht vertraut.