Zweck war die ausreichende Versorgung von Banken in der Eurozone mit Liquidität und die Ermöglichung geldpolitischer Maßnahmen zur mittelfristigen Preisstabilität.
Andere wirtschaftspolitische Ziele, z. B. ein ausgeglichener Staatshaushalt und Preisstabilität, werden der Vermeidung von allgemeinen, anhaltenden Preisrückgängen dann untergeordnet.