Viele Krankenkassen boten eine Befreiung von der Praxisgebühr oder eine Erstattung der Praxisgebühr an, wenn an bestimmten Versorgungsangeboten, (z. B. Disease-Management-Programmen oder Hausarztmodellen) teilgenommen wurde.
Die Praxisgebühren werden allerdings von den jeweiligen Provinziallandtagen festgelegt und können sich zwischen den verschiedenen Provinzen unterscheiden.
Im Umkehrschluss entfiel die Praxisgebühr bei Selbstzahlern, Privatversicherten sowie Kostenträgerschaft anderer Sozialversicherer, ebenso bei Beamten, Soldaten und Zivildienstleistenden mit dienstherrlicher Heilfürsorge.