Als Parteisteuer oder Gehaltsabgabe (partijbelasting bzw. salarisafdracht) bezeichnet man es, wenn Volksvertreter der Partei eine Abgabe an die Parteikasse leisten müssen.
Zuvor waren besonders Sozialdemokraten, die häufig kein größeres eigenes Vermögen oder eigene laufende Einkünfte hatten, auf die Unterstützung durch die Parteikasse angewiesen gewesen.