Wenngleich die Mitarbeiter der Parkraumüberwachung unpassende Parkscheiben mit korrekter Einstellung routinemäßig anerkennen, so kann sich im Falle eines Strafmandats nicht darauf berufen werden.
Mit dem Kraftfahrzeug ist der Zugang über den Hüfnerweg zum Parkplatz möglich, von da sind es 200 Meter zum Eingang (Parkzeit drei Stunden mit Parkscheibe).