An den Eingängen der Stadt steht ein Schild für Tempo 30- und Parkverbotszone (mit Parkscheibe darf in gekennzeichneten Flächen eine Stunde geparkt werden).
Wenngleich die Mitarbeiter der Parkraumüberwachung unpassende Parkscheiben mit korrekter Einstellung routinemäßig anerkennen, so kann sich im Falle eines Strafmandats nicht darauf berufen werden.