Einzelne Fälle können jedoch auch durch Panel von je drei Richtern entschieden werden, denen entweder der Präsident des Gerichts oder einer seiner beiden Stellvertreter angehört.
Einzelpersonen und Nichtgeierungsorganisationen (NGO) konnten für den Preis nominiert werden, der von einem siebenköpfigen Panel aus Nominierungen von mindestens fünf Sponsoren ausgewählt wird.
Selbstselektion bedeutet, dass die Initiative zur Teilnahme an einem Online-Panel oder zu anderen Forschungszwecken nicht vom Sozial- oder Marktforschungsinstitut ausgeht, sondern vom Befragten selber.