Damit Mahnkosten erstattungsfähig sind, muss die mit Kosten verbundene Mahnung aus wirtschaftlicher Sicht eines vernünftig denkenden Gläubigers zweckmäßig und notwendig sein.
Da die Pauschale ab Verzug in voller Höhe unabhängig von der tatsächlichen Schadenshöhe (z. B. Mahnkosten) entsteht, besteht ein finanzieller Anreiz, die vorgerichtliche Mahnung selbst, ohne Anwalt oder Inkassobüro, durchzuführen.