Für die Vertragsgestaltung kommen alle Vertragstypen in Frage, insbesondere Arbeitsverträge, Dienstverträge, Eheverträge, Erbverträge, Gesellschaftsverträge, Kaufverträge, Leasingverträge, Maklerverträge, Mietverträge, Verträge im Sachenrecht, Schenkungen, Staatsverträge oder Werkverträge.
Leasinggesellschaften finanzieren sich häufig durch Verkauf der Forderungen aus Leasingverträgen an eine Bank, da dieses wegen der Gewerbesteuerbenachteiligung gegenüber Banken steuerneutral ist.