Infolge dieser Rechtswillkür fällten die zivilen Sondergerichte rund 16.000 Todesurteile, 15.000 davon ab 1941; die Kriegsgerichte fällten rund 30.000 Todesurteile, davon etwa 23.000 wegen Fahnenflucht.
Die Statistik deutscher Kriegsgerichte verzeichnete hier nur bekannt gewordene Fälle; angenommen wird jedoch, dass die meisten Fälle nicht angezeigt werden konnten und unentdeckt blieben.
Das Urteil in dem Prozess, der unter Ausschluss der Öffentlichkeit vor einem Kriegsgericht stattgefunden hatte, war auf Basis zweifelhafter Handschriftengutachten und rechtswidriger Beweise gefällt worden.