Verwendungszweck ist dort der Zweck, für den die Kreditsumme eingesetzt werden darf (Konsumkredit, Investitionskredit, Immobilienkredit, Effektenlombardkredit, Avalkredit, zweckgebundene Förderkredite).
Dabei gibt es bei natürlichen Personen als Kreditnehmer neben dem Konsumkredit auch die der Liquiditätssicherung dienenden Dispositionskredite, die meist kurzfristige Laufzeiten (< 1 Jahr) besitzen und üblicherweise nicht zweckgebunden sind.