Deshalb beinhalten die auf englischem Muster basierenden Konsortialverträge häufig alle erdenklichen Regelungen, von denen viele dem deutschen Recht unbekannt sind.
Es gibt kein allgemein eingeführtes standardisiertes Vertragsmuster, jedoch haben sich aus den immer gleichen Problemstellungen übliche Formulierungen entwickelt, die so oder ähnlich in einer Vielzahl von Konsortialverträgen vereinbart werden.
Mit dem 1954 von den internationalen Ölkonzernen durchgesetzten Konsortialvertrag lag die Kontrolle über Fördermenge, Preise und Investitionen weiter bei den ausländischen Ölkonzernen.
Der Konsortialvertrag ist zu unterscheiden von dem Vertrag über den Geschäftsgegenstand (etwa ein Kreditvertrag oder ein Bauvertrag), der den hierfür vorgesehenen gesetzlichen Regelungen (also Darlehens- oder Werkvertragsrecht) folgt.
Zwischen der iranischen Regierung und einem Konsortium internationaler Ölgesellschaften wurde ein Konsortialvertrag mit einer Laufzeit von 25 Jahren ausgehandelt.