Ende der 1960er Jahre wurde eine landesweite Kommunalreform durchgeführt, die zahlreiche Gemeindeneugliederungen und die Bildung von Verbandsgemeinden zur Folge hatte.
Die in der Kommunalreform 1874 eingerichteten Kreis- und Provinzialausschüsse bildeten darunter die erste und zweite Instanz, waren aber keine unabhängigen Gerichte, sondern Teil der Verwaltung.