Neben der Bereitstellung von Informationsmaterial beinhaltet dies auch einen regelmäßigen Bericht über die Situation von Kindern und Jugendlichen in der Kommune.
Noch 1891 verbot es die Kommune, eine massive Grabgruft innerhalb der Reihengräberfelder zu errichten, und zwar aus ästhetischen, aber auch aus pragmatischen Gründen.
Es wird kritisiert, dass Kommunen und Länder auch erhöhtes Interesse an den Einnahmen aus der einmaligen Aktion haben könnten, was als „Abzockerei“ bezeichnet wird.