Ab 2001 sollte, zunächst auf freiwilliger Basis, die Entwaffnung, Demobilisierung und gesellschaftliche Wiedereingliederung von Kombattanten durchgeführt werden.
Mehrere internationale Strafgerichtshöfe haben wiederholt festgestellt, dass Kriegsverbrechen nicht nur von Kombattanten (Mitglieder staatlicher Streitkräfte), sondern auch von Zivilisten begangen werden können.
In sämtlichen bewaffneten Auseinandersetzungen dieser Jahre bestanden die Kombattanten beider Seiten sowohl aus regulären Truppen als auch aus Paramilitärs, wie die Komitadschi.
Die Parlamentärsflagge ist eine weiße Flagge, die den Parlamentär als solchen kennzeichnet und die Kombattanten zur Wahrung seiner völkerrechtlich garantierten Unverletzlichkeit verpflichtet.