Das Verhältnis der "tatsächlichen Lufterneuerung" und der Luftwechselrate ist eine charakteristische Kenngröße für das gewählte Lüftungskonzept und wird als Lüftungseffektivität bezeichnet.
Würde man nur die Anzahl der erlassenen Verwaltungsakte zur Kenngröße machen, wäre der Verwaltung nicht gedient, wenn zugleich deren Qualität den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht.