Hauptprobleme seiner neuen Amtszeit waren unter anderem die Machtaufteilung zwischen der Landesregierung und dem Bund, eine Justizreform und die Steuergesetzgebung.
Nach den Justizreformen des Gerichtsverfassungsgesetzes von 1879 lautete sein Titel Amtsgerichtsrat; 1881 wurde er zum Oberlandesgerichtsrat ernannt und 1889 kam er an das Reichsgericht.
Mit ihren letzten Worten stellt sie sich auf die Seite der Justizreform, die allen zukünftigen Frauen, die Unzucht betreiben, den Weg in den Tod weist.
Andererseits wurde es infolge verschiedener Justizreformen möglich, geringe Gefängnisstrafen in Geldstrafen umzuwandeln oder zur Bewährung auszusetzen, wovon viele Gerichte bei Verurteilungen nach § 175 Gebrauch machten.
Fast alle Staaten führten in den 1850er Jahren Justizreformen durch, die einheitliche, staatliche und von der Verwaltung getrennte Eingangsgerichte vorsahen.