In den Jahren 1851, 1854 und 1855 musste er sich dann disziplinarisch verantworten und wurde wegen Insubordination bei Amtsausübung mit Ordnungsstrafen belegt.
Den Berichten zufolge werden Häftlinge gefoltert wegen Regierungskritik, ungenügenden Leistungen im Nationaldienst, Insubordination oder wegen der Flucht anderer Gefangener.
Der Tod erscheint dabei ambivalent als Ergebnis radikaler Gewalt wie als Widerstand gegen die Macht des vorgesetzten Rittmeisters, der am Ende möglicherweise die Gefahr der Insubordination spürt.