Ein derartiger Begattungsablauf, der bei anderen Tierarten auch mit einem Durchstechen der Weibchenhaut an beliebiger Stelle des Abdomens verbunden ist, wird als „traumatische Insemination“ bezeichnet.
Der Prozess einer IVF als sehr aufwendige Behandlung im Zuge einer künstlichen Befruchtung (z. B. im Vergleich zur Insemination) ist für beide beteiligten Partner eine starke Belastung.
Jede Person, die einer unverheirateten Frau beim Vorgang der Insemination als solchem half, machte sich aber genauso strafbar, wie es bei einem Arzt der Fall war.
Alleinstehende oder homosexuelle Frauen, die über diesen Weg ihren Kinderwunsch erfüllen wollten, durften die Insemination allerdings straffrei und gefahrlos selber vornehmen.