Zur Vermeidung der Schädigung von Anlegern durch Insidergeschäfte besteht die Pflicht für börsennotierte Unternehmen, kursrelevante Informationen unverzüglich als Ad-hoc-Mitteilung bekannt zu geben.
So sind Insidergeschäfte auch durch diese Verflechtungen vorprogrammiert, wenn noch hinzukommt, dass etwa Blackrock die Bonität von Staaten bewertet und zugleich beim Schuldenmanagement berät.
Des Weiteren würde dieser Markt wegen seiner mangelnden Transparenz nach außen und der wenigen agierenden Marktteilnehmer geradezu zu Insidergeschäften einladen.
Überraschend schnell verfügte die amerikanische Börsenaufsicht über Hinweise zu Insidergeschäften, die zu Ermittlungen gegen die beteiligten, vom französischen Staat entsandten Firmenmanager führten.