Nach Kommission E ist eine Anwendung bei leichten Hautverletzungen, lokalen Entzündungen der Haut und Schleimhäute, Hämorrhoidenleiden und Varikose sinnvoll.
1986 veröffentlichte die Kommission E des ehemaligen Bundesgesundheitsamtes eine (Positiv-)Monographie über Hirtentäschelkraut mit den Indikationen: leichte Menorrhagien und Metrorrhagien, Nasenbluten und oberflächliche blutende Hautverletzungen.
Eine Prellung oder Kontusion () ist die Schädigung von Organen oder Körperteilen durch Gewalt von außen, die nicht mit sichtbaren Hautverletzungen einhergehen müssen.
Die Infektion erfolgt einerseits durch oberflächlichen Kontakt mit kontaminierten Substanzen; häufiger scheint jedoch eine Kontamination von Hautverletzungen mit Prototheken zu sein.