Bei Bestehen einer Opting-out-Klausel kann somit bei einer Firmenübernahme den bisherigen Hauptaktionären (Ankeraktionären) eine Kontrollprämie bezahlt werden.
Die neuen Besitzer erklärten, sie hätten die gleichen Vorstellungen über die Entwicklung des Unternehmens und über die Führungsphilosophie wie die vorherigen Hauptaktionäre.