Während generelle Klauseln allgemeine Sachverhalte regeln wollen (wie etwa Haftungsklauseln, Haftungsbeschränkungen, Handelsklauseln), befassen sich spezielle Klauseln mit detaillierten Rechtsfragen.
Haftungsbeschränkungen sind die vertraglich vereinbarten oder gesetzlich vorgesehenen Verminderungen der Haftungsgründe oder des Haftungsumfanges einer Vertragspartei.
Um die Gemeinde vor finanzieller Überforderung zu schützen, erlauben die Gemeindeordnungen eine Betätigung lediglich in Form einer Gesellschaft, die der Gemeinde eine Haftungsbeschränkung erlaubt.