Für nach alter Fassung des HGB angemeldete Gesellschaften gilt die frühere, dazu ergangene Rechtsprechung weiterhin, z. B. Name & Co. oder Name & Cie., auch Name & Comp.
1 HGB der Käufer die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch den Verkäufer zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich Mängelanzeige zu machen.
2 HGB voraus, dass der ihn ausstellende Schuldner die Kaufmanns­eigenschaft nach HGB besitzt; es wird vermutet, dass der Schuldschein als im Betriebe seines Handelsgewerbes gezeichnet gilt.
Im „Autokran“-Urteil durften sich die Gesellschafter nicht auf die rechtliche Selbständigkeit der juristischen Person berufen, sondern mussten analog §§ 105, 128 HGB mit ihrem Privatvermögen haften.