Zum künftigen Umweltzustand gehören daneben aber auch unter anderem die Umsatzerlöse des Unternehmens; bleiben sie mindestens gleich oder erhöhen sie sich, verbessert sich die Sicherheit der Gewinnprognose.
Unter einer Gewinnwarnung () versteht man im Wertpapierrecht die Warnung eines börsennotierten Unternehmens gegenüber der Öffentlichkeit vor einem geringer als erwartet ausfallenden Gewinn, eine verminderte Gewinnprognose oder eine verschlechterte Verlustprognose.
Eine Gewinnwarnung hat unverzüglich als Ad-hoc-Publizität zu erfolgen, wenn ein Emittent absehen kann, dass er seine Gewinnprognosen nicht erreichen kann.