Darüber hinaus sollten politische Straftaten nicht mehr von Richtern im Staatsdienst, sondern wieder von normalen Bürgern im Rahmen der Geschworenengerichte beurteilt werden.
Dieser weist die Entscheidung einem neuen Geschworenengericht zu, bei dessen Zusammensetzung zumindest ein neuer Vorsitzender und neue Laienrichter bestimmt werden müssen.