Hinzu kamen der Vorsitz bei militärischen Gerichtsverfahren und die Darbringung von Opfern für Götter, die im Zusammenhang mit Krieg oder Frieden standen.
Eine Beschwerde der Angeklagten beim Bundesverfassungsgericht gegen die Eröffnung eines Gerichtsverfahrens wegen Verletzung ihrer Grundrechte wurde abgelehnt.