Sie vollzieht die Grenzkontrollen bei der Aus- und Einreise sowie die Passagier- und Gepäckkontrolle und ist zuständig für allgemeine Fragen zu Ausweisen, Pässen, Visa und Passersatzpapieren.
Die Geräte werden ergänzend zur Gepäckkontrolle in den Abfertigungsbereichen von Flughäfen, aber auch in anderen zugangsgesicherten Bereichen eingesetzt.
Seit Anfang der 1950er Jahre gab es Personen- und Gepäckkontrollen, ab 1954 hielten die S-Bahn-Züge planmäßig bis zu sieben Minuten lang zur Kontrolle der Fahrgäste.
Der Amoklauf war Anlass zur schrittweisen Einführung von Personen- und Gepäckkontrollen durch Mitarbeiter von Sicherheitsdiensten, die mittlerweile zum Standard an österreichischen Gerichten geworden sind.